Ob Unternehmen oder Privatperson – jeder möchte gerne im Vorfeld wissen, welche Kosten in etwa auf ihn zu kommen. Besonders im Bereich der Steuerberatung wird man auf diese Frage nicht fündig oder wird mit pauschalen Antworten abgespeist, die immer wieder auf die Steuerberatungsvergütung (StBVV) verweisen. Natürlich werden die meisten Mandaten nur wenig mit dieser anfangen können und bleiben mit ihrer ursprünglichen Frage im Halbschatten gelassen. Spätestens mit der Rechnung vom Steuerberater erhält man eine Antwort darauf.
Wir von STEUERBERATUNG WENSKUS, kennen diese Problematik und möchten unser Versprechen an Sie, eine einfache und klare Verständigung auch einhalten. Als Steuerberater sind wir ebenfalls an die Steuerberatungsvergütung gebunden, allerdings kann unter besonderen Vorkehrungsmaßnahmen eine sogenannte Vergütungsvereinbarung mit jedem Mandanten geschlossen werden. Wir halten diesen Weg für leistungsgerechter und für Sie als Mandant als eine verlässlichere Art der Berechnungsgrundlage.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen der Konkurrenz oben erwähnte Vergütungsvereinbarung nicht online bereitstellen. Diese können Sie gerne bei einen Erstgespräch einsehen und gegebenen falls mit uns vereinbaren.
Die Kosten für ein sogenanntes Erstgespräch belaufen sich auf EUR 190,00 netto. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20% (max. 20,00 €/netto) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19%.
Die Erstberatungsgebühr i. H. v. EUR 190,00 netto entfällt allerdings, wenn eine Auftragserteilung in Zusammenhang mit der Erstberatung und einer damit verbundenen Tätigkeit erfolgt.
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