FRISTEN FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG
 

Veranlagungszeitraum 2023

  • Ohne Steuerberater: 02.09.2024
  • Mit Steuerberater: 02.06.2025

 

Veranlagungszeitraum 2024

  • Ohne Steuerberater: 31.07.2025
  • Mit Steuerberater: 30.04.2026

 

Veranlagungszeitraum 2025

  • Ohne Steuerberater: 31.07.2026
  • Mit Steuerberater: 01.03.2027

© 2024 STEUERBERATUNG WENSKUS

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