NEUE VIERTRAGES - ZUGANGSVERMUTUNG BEI DER BEKANNTGABE VON STEUERBESCHEIDEN AB 2025
Hintergrund:
Am 5. Juli 2024 stimmte der Bundesrat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zu, welches am 13. Juni 2024 vom Bundestag zuvor verabschiedet wurde. Hieraus ergeben sich Änderungen in Hinblick auf die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten i.S. der §§ 122, 122a Abgabenordnung.
Folgen:
Der Gesetzgeber verlängert somit die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Steuerbescheiden / Verwaltungsakten von 3 auf 4 Tage.
Anwendungszeitraum:
Die geänderte Regelung findet auf alle Steuerbescheide / Verwaltungsakte Anwendung, die nach dem 31.12.2024 postalisch oder elektronisch zu gestellt werden.
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Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wir freuen uns auf Sie!
